Bausparen macht Sinn!

Nach jüngsten Statistiken ist jeder dritte Deutsche im Besitz eines Bausparvertrags. Experten führen die anhaltende Vorliebe der Deutschen für Bausparverträge in erster Linie darauf zurück, dass es die Kombination von billigem Baugeld von der Bausparkasse auch Familien mit Kindern erlaube, sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Denn Bausparen ist in erster Linie etwas für diejenigen, die sich ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten und weder viel Eigenkapital haben noch hohe Sparleistungen erbringen können.


1. Wie funktioniert Bausparen? 

Ein Bausparvertrag ist zweigeteilt: Zuerst spart der Bausparer sein Eigenkapital an, das von der Bausparkasse niedrig verzinst wird. Wenn er ein bestimmtes Kapital angesammelt hat, erhält er von der Bausparkasse sein Kapital sowie zuzüglich dazu eine Darlehenssumme ausgezahlt - die Bausparsumme. Auf die Darlehenssumme werden relativ geringe Zinsen erhoben. Guthabenzins, Darlehenszins und Tilgung werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Die Tilgung beläuft sich je nach Vertragsart monatlich auf zwischen 4 und 10 Promille der Darlehenssumme. In der Regel sind Bausparverträge so angelegt, dass das Darlehen nach sieben bis 15 Jahren zurückbezahlt ist. Das heißt, die Finanzierung bleibt kalkulier- und überschaubar (Finanzierungskonzept).

Bausparverträge können in verschiedener Höhe abgeschlossen werden. Das Eigenkapital, das man ansparen muss, beträgt meist 30 % - 50 % der Bausparsumme. Wer also einen Bausparvertrag über 50.000 EUR abschließt, muss 20.000 EUR (40 %) ansparen, um nachher eine Darlehenssumme von 30.000 EUR zu erhalten.


2. Für wen lohnt sich ein Bausparvertrag?
Nur wer wirklich bauen bzw. modernisieren möchte, sollte Bausparen, denn das Darlehen aus einem Bausparvertrag darf nur für Wohnzwecke verwendet werden. Von diesem Geld kann kein neues Auto erworben oder in den Urlaub gefahren werden.
Bausparen ist etwas für den "kleinen Mann oder Frau", der sich ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte. Zum einen kommt er durch die Ansparphase zu Grundkapital, zum anderen kann er sicher sein, günstig Baugeld zu bekommen, auch wenn sich der Finanzmarkt zum Zeitpunkt der Auszahlung der Darlehenssumme gerade in einer Hochzinsphase befindet.
Er sollte natürlich bedenken, dass sein angespartes Kapital während der Sparphase und während er auf die Auszahlung der Darlehenssumme wartet, verzinst wird. Würde er sein Geld beispielsweise in einem Renten- oder gar Aktienfonds anlegen, würde er bedeutend mehr Zinsen bekommen. So betrachtet lohnt sich Bausparen hauptsächlich für diejenigen, die zusätzlich in den Genuss staatlicher Bausparprämien und vermögenswirksamer Leistungen kommen wollen.


3. Wie der Staat das Bausparen fördert
Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen. Dieses Geld muss laut Gesetz in bestimmte Anlageformen fließen, zum Beispiel in Bausparverträge. Ledige Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 EUR liegt, bei Verheirateten sind es 80.000 EUR, erhalten vom Staat pro Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von 9 % auf höchstens 470 EUR. Jeder, der also diese Möglichkeit voll ausnutzt, bekommt vom Staat pro Jahr 42,30 EUR.


4. Wohnungsbauprämie
Daneben gibt es noch die Wohnungsbauprämie. In ihren Genuss kommen Sparer, deren jährliches
zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 EUR (Ledige) bzw. 70.000 EUR (Verheiratete) liegt. Die Prämie beträgt derzeit 10 % jährlich auf höchstens 700 EUR (bei Ledigen) bzw. 1.400 EUR (bei Verheirateten), die der Bausparer auf seinen Vertrag pro Jahr einzahlen muss. Das bedeutet eine maximale Prämie von 70 EUR beziehungsweise 140 EUR p.a. Zahlt er weniger ein, erhält er eine entsprechend geringere Prämie.
Natürlich können Bausparer, wenn die Voraussetzungen stimmen, beide Zuschüsse in Anspruch nehmen. Beachten sollten sie dabei, dass die staatliche Förderung nicht einfach dem Konto gutgeschrieben wird, sondern mit der Steuer verrechnet oder erst bei Zuteilung des Bausparvertrags ausbezahlt wird.


5. Warten auf die Zuteilung
Bausparer müssen lange auf die Zuteilung ihres Darlehens warten müssen, also auf den Tag, an dem ihnen das Darlehen samt Guthaben ausgezahlt wird. Deshalb sollte Bausparen langfristig geplant werden. Wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss bereits weiß, dass er in vier Jahren bauen möchte, sollte er sich eine andere Finanzierungsform überlegen oder den Bausparvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen.
Die Bausparkassen rechnen den Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrages nach einem relativ komplizierten Verfahren aus. Der Zeitpunkt wird von den Bausparkassen auch nicht vorher verbindlich festgelegt. Allerdings gibt es Erfahrungswerte. Wenn der Bausparer seinen Anteil einbezahlt hat, "ruht" das Geld noch zwischen 24 und 51 Monaten. Erst dann ist es zuteilungsreif. Der Bausparer muss dann einen Kreditantrag ausfüllen und einreichen.
Positiv ist jedoch, dass Bausparkassen sich im Grundbuch mit einer nachrangigen Position zufriedengeben. Sie bestehen nicht darauf, als Hauptschuldner eingetragen zu werden.


6. Haftung für Zuteilungsprognosen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können Bausparkassen bzw. ihre Vertreter Kunden jedoch nicht mit beliebigen Zuteilungsprognosen ködern. Sie haften, wenn die Vertreter leicht fahrlässig unrichtige Zuteilungsprognosen erteilen. Ein anders lautender Passus in den Geschäftsbedingungen der Bausparkassen ist ungültig und schließt die Haftung nicht aus (BGH, XI ZR 268/89).


7. Das sollten Bauherren vermeiden
1. Bauherren sollten keine Bausparverträge über hohe Summen abschließen. Je höher die Vertragssumme, desto länger dauern normalerweise die Anspar- und die Zuteilungsphase. Außerdem bekommen die Sparer auf ihr relativ großes Guthaben nur sehr geringe Zinsen über eine lange Phase hinweg.
2. Bausparer sollten keinen Tarif wählen, bei dem sie 50 % der Bausparsumme als Eigenkapital (Eigenmittel) ansparen müssen. Die Verträge, bei denen nur 40 % angespart werden müssen, sind günstiger.
3. Zwischenfinanzierungen, weil der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, sollten nur dann über die Bausparkasse abgeschlossen werden, wenn es bis zur voraussichtlichen Zuteilung nicht länger als zwei Jahre dauert. In Niedrigzinsphasen lohnt es sich in jedem Fall, den Kapitalmarkt nach dem günstigsten Kredit abzugrasen. In der Vergangenheit haben verschiedene Banken zur Baufinanzierung bereits denselben oder gar einen niedrigeren Zinssatz angeboten als die Bausparkassen.


Praxistipp:
Bausparer, die schnell an einen zuteilungsreifen Bausparvertrag kommen möchten, können sich auch den zuteilungsreifen Bausparvertrag der Eltern, Großeltern oder Geschwister übertragen lassen. Die Gebühren dafür halten sich in Grenzen.