Man soll es nicht für möglich halten, aber vor fast 100 Jahren (1927) ist ein Grundstückskauf noch mit zwei Seiten eines notariellen Kaufvertrages ausgekommen. Heute hat ein Kaufvertrag unter Umständen bis zu 100 Seiten mit einer Teilungserklärung. Recht und Gesetz haben in den letzten hundert Jahren "gute" Arbeit geleistet.
Ein Versicherungsschein aus 1959 in Altdeutscher Schrift für eine Feuer-Gebäudeversicherung beim Nordstern (aufgegangen in den AXA-Konzern)
Ein Versicherungsschein aus dem Jahr 1953 für eine Hausratversicherung bei der Leipziger Feuerversicherung (heute Alte Leipziger). Eine Versicherungssumme von 20.000 DM war zu dieser Zeit sehr hoch. Und der Jahresbeitrag ebenfalls zum damaligen Einkommen der Bürger. Hier müssen noch die Versicherungsbedingungen aus 1942 (VHB 42) zugrunde gelegen haben. Erst 1966 wurden neue Bedingungen eingeführt. In meinen Anfangszeiten bin ich doch noch immer wieder mit diesen Bedingungen in Berührung gekommen.
Ein Versicherungsschein aus dem Jahr 1964 für eine private Haftpflichtversicherung ohne Ausland bei der Deutsche Sachversicherung Eigenhilfe (später Volksfürsorge und heute Generali) . Eine Deckungssumme von 500.000/50.000 DM waren damals hohe Summen.