Die Grundlage jeder Hausverwaltertätigkeit sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Hier sind die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen getroffen, die den Hausverwalter i. d. R. dazu verpflichten marktgerechte Konzepte unter Berücksichtigung eines akzeptablen Preis-/Leistungsverhältnisses für Versicherungen des zu verwaltenden Objektes zu besorgen. Wohnungsunternehmen werden dies im eigenen Interesse ebenso gestalten.
Damit sich die Hausverwaltung und das Wohnungsunternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernehme ich unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse die Sondierung der Produkte des Versicherungsmarktes.
Hierbei können sowohl Rahmenverträge als auch Einzelverträge berücksichtigt werden. Selbstverständlich ist die Überprüfung und Modifizierung Ihrer bestehenden Verträge nach Auftragserteilung möglich. Die Kündigung eines Altvertrages mit guten Konditionen ist nicht zwingend notwendig, und kann in meine Betreuung übernommen werden.
Im Rahmen meiner Betreuung erfolgt die regelmäßige Überprüfung bestehender Verträge.
Fazit: Bei einer engen Zusammenarbeit mit mir, werde ich mit meiner Jahrzehnten langen Erfahrung alles tun, damit die zunehmende Haftung gegenüber Ihren Kunden so gering wie möglich gehalten wird.