Absicherung der Arbeitskraft oder "Wovon leben Sie morgen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?"

1. Allgemeines
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine selbstständige Versicherungsform im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BUV).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Risikoschutz gegen Berufsunfähigkeit.


2. Definition: Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit wird gemessen an Begriffen wie Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall, die es dem Versicherten dauerhaft unmöglich machen, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen.
Nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund sind in den letzten Jahren psychische Erkrankungen Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.


3. Umfang des Versicherungsschutzes
Bei ärztlich attestierter Berufsunfähigkeit von wenigstens 50 % oder 75 % - je nach Vertragsgestaltung - erhält der Versicherte eine mit dem Versicherer vereinbarte Rente für die restliche, vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer. Es gibt zu dem Berufsunfähigkeitsgrad eine gestaffelte Leistungspflicht.
In der Praxis kommt es häufig bei den Punkten der Anerkennung der Berufsunfähigkeit und der Beweislast zu nicht unerheblichen Meinungsunterschieden zwischen der Versicherungsgesellschaft einerseits und dem Versicherungsnehmer andererseits.
Erkennt die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeit an, da eine Besserung des Gesundheitszustandes der versicherten Person nicht zu erwarten ist, bindet diese Anerkennung den Versicherer an die Zukunft. Dies gilt auch, wenn dieser gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers seit sechs Monaten ununterbrochen besteht. Zwar kann das Versicherungsunternehmen auf seine Kosten die versicherte Person regelmäßig untersuchen lassen, aber eine nur zeitliche Beschränkung der Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist nach der Rechtslage nicht erlaubt.
Bezieht ein Versicherungsnehmer Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so hat er in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Zahlung eines Krankentagegeldes.


4. Darlegungs- und Beweislast
Tritt der Versicherungsfall ein, hier die Berufsunfähigkeit, so ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig. Das heißt, er muss dem Versicherungsunternehmen belegen, dass er weder seinen bisher ausgeübten Beruf verrichten kann noch eine Tätigkeit, die seiner Ausbildung und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Danach muss die Versicherungsgesellschaft entweder die Berufsunfähigkeit anerkennen oder dem Versicherungsnehmer Tätigkeiten aufzeigen, die für ihn infrage kommen, sodass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt (Verweisung).
Im Gegenzug wiederum muss der Versicherte gegebenenfalls darlegen, warum die von der Versicherungsgesellschaft aufgeführten Tätigkeiten nicht infrage kommen, da sie weder seiner Ausbildung entsprechen noch im Einklang mit seiner bisherigen Lebensführung stehen, denn wesentliche Verschlechterungen muss der Versicherungsnehmer nicht akzeptieren. Zwar ist ihm unter Umständen eine Umschulung zuzumuten, der neue Beruf darf aber nicht zu erheblichen Gehaltseinbußen für den Versicherten führen.


5. Marktentwicklung und Bedingungswerk
Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen hat sich in den vergangenen Jahren sehr geändert, viele neue Bedingungen, Tarifgestaltungen und Beitragsunterschiede erschweren den Überblick.
Bei der Auswahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsabsicherung ist das Bedingungswerk von entscheidender Bedeutung, denn je klarer und unmissverständlicher die Bedingungen gestaltet sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für den Versicherten seinen Leistungsanspruch ohne Probleme durchzusetzen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine notwendige Versicherung, da der Verlust der Arbeitskraft existenzbedrohend ist.